Psychotherapie

26. August 2019

Einzeltherapie und Beratung, BurgenlandPsychotherapie hilft bei seelischen Problemen

In der Psychotherapie geht es um die Behandlung seelischer Probleme. Ziel ist es, Leidenszustände zu mindern und/oder zu beseitigen und die Reifung und Entwicklung der psychischen Gesundheit zu fördern. Mit Hilfe des therapeutischen Gespräches lernen Klienten, die Zusammenhänge von inneren und äußeren Konflikten und Problemen, welche für Ihre Leidenszustände verantwortlich sind, zu verstehen. Durch die Unterstützung vielfältiger Methoden können Konflikte gedacht, benannt und bearbeitet werden, so dass Wege zur Veränderung der Leidenszustände gefunden werden können.

Meine Arbeitsschwerpunkte sind

  • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und traumatische Erfahrungen wie Unfälle, körperliche und sexuelle Gewalt, schwere oder chronische Erkrankungen, Verlust von Partnern, Kindern oder Eltern, Verlust des Arbeitsplatzes
  • Depression und Manien
  • Trauma und Belastungsstörungen
  • Ängste und Panikattacken
  • Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und emotionale Probleme bei Kindern und Jugendlichen
  • Beziehungs-, Partnerschafts- und Elternschaftskonflikte
  • Umgang und Neuorientierung bei Lebenskrisen und belastenden Übergangsphasen

Wenn einer dieser Sätze auf Sie zutrifft, ist es sinnvoll mit einer Psychotherapie zu beginnen:

  • Sie befinden sich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfall etc), die schwer zu bewältigen ist.
  • Sie fühlen sich oft antriebs- und lustlos, erschöpft oder überfordert.
  • Sie sind oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben.
  • Sie leben in einer Beziehung, die Sie sehr belastet. Sie wollen ihre Lebenssituation verändern, wissen aber nicht wohin es gehen soll.
  • Sie fühlen sich durch Ihr Kind / Ihre Kinder dauerhaft überfordert und finden keine Lösung.
  • Sie haben wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
  • Sie wissen keinen Ausweg mehr und denken manchmal an Selbstmord.
  • Es plagen Sie oft Gedanken, über die sie mit niemandem zu sprechen wagen (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl  fremdbestimmt zu werden etc).
  • Sie können sich oft nicht entscheiden, und das quält Sie.

Psychotherapeutische Unterstützung bei Trennung / Scheidung und Verlust

Trennungen und Scheidungen sind herausfordernde Einschnitte in unserem Leben. Kaum jemand, der heiratet oder eine feste Lebenspartnerschaft eingeht, geht davon aus, dass sich die gemeinsame geplante Zukunft auch wieder auflösen kann. Kommt es doch dazu, empfinden wir Trauer, Wut und Verzweiflung. Die neuen Lebensumstände bringen zudem eine ganze Reihe von Veränderungen mit sich. In dieser schwierigen Lebensphase unterstütze ich Sie eigene Stärken in ihrer neuen Situation zu entdecken, belastende Verhaltes- und Denkmuster zu unterbrechen und so zu einer neuen Lebensperspektive zu finden.

TIPP: Wenn die Seele Hilfe braucht (Broschüre des ÖBVP) – Download als PDF

Systemische Psychotherapie

Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit den eigenen Gefühlen und Erleben zu beschäftigen. Das Erkennen und Benennen Ihrer Gefühle, Bedürfnisse, Wünsche und Ziele steht im Mittelpunkt unserer Gespräche.

Ich arbeite nach den Grundsätzen der systemischen Familientherapie. Das bedeutet, dass wir gemeinsam unseren Blick auf das Ganze werfen. Verändert sich ein Teil des Systems, dann kommt das ganze System in Bewegung. Systemische Therapie ist zielorientiert und lösungsorientiert. Je nach Fragestellung oder Thema können mit Ihrem Einverständnis zu einzelnen Therapiesitzungen auch weitere Personen aus Ihrem sozialen Umfeld einladen werden.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten sind gemäß § 15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.

Für weitere Informationen senden Sie mir eine Mail oder rufen Sie mich an! Link zum Kontaktformular →